Geismar Rechtsanwälte

Business Immigration


Unser Business Immigration Service ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erteilung von Aufenthaltstiteln für Unternehmer und hochqualifizierte Führungskräfte.

Wir beraten ausländische Unternehmen, Manager, hochqualifizierte Spezialisten und deren Familien. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert alle relevanten aufenthaltsrechtlichen Fragen zu klären und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens gerne zur Seite. Die Kommunikation und Beratung findet wahlweise in Deutsch, Russisch bzw. Englisch statt.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen?

  • Kompetente Beratung und feste erreichbare Ansprechpartner
  • Enge Abstimmung aller beteiligten Partner und eingespielte Verfahren
  • Unkomplizierte Terminvereinbarung- und -vertretung bei Ausländerbehörden
  • Beratung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder einer Firmengründung in Berlin und Brandenburg (§ 21 Aufenthaltsgesetz)
  • Beratung von Arbeitgebern bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer
  • Erstanträge und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, u.a. § 18 Aufenthaltsgesetz)
  • Zustimmungsanfrage zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis an die Arbeitsagentur

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